HKI und ZIV informieren:
Argumente für den Austausch von Einzelraumfeuerstätten
Der Gesetzgeber hat Fristen für die Stilllegung / den Austausch alter Geräte festgelegt: Wenn CO-Emissionen und Feinstaub von alten Feuerstätten höher als in der aktuellen 1. BImSchV vorgeschrieben erreicht werden, müssen die Geräte nachgerüstet oder außer Betrieb genommen werden. Der Zeitpunkt ist abhängig vom Datum auf dem Typenschild des Gerätes.
Datum auf dem Typenschild |
Zeitpunkt der Nachrüstung oder Außerbetriebnahme |
bis einschließlich 31. Dezember 1974 oder Datum nicht mehr feststellbar |
31. Dezember 2014 |
1. Januar 1975 bis 31. Dezember 1984 |
31. Dezember 2017 |
1. Januar 1985 bis 31. Dezember 1994 |
31. Dezember 2020 |
1. Januar 1995 bis einschließlich 21. März 2010 |
31. Dezember 2024 |